Crashkurs Kleinwindenergie
Wer sich zum ersten mal mit der kleinen Windkraft beschäftigt, wird unweigerlich von Informationen überrollt werden. Und nicht jede dieser Informationen ist gleich wertvoll, ja es kursieren seit Jahren auch vollkommen absurde Aussagen und Halbwahrheiten über Potentiale und Risiken.
Ein Teil der Marktteilnehmer hat hier mit überzogenen Leistungsversprechen einiges beigetragen, potentielle Kunden zu verwirren. Und wie in jedem Segment gibt es auch in der Kleinwindbranche einige schwarze Schafe. Wir lassen Sie nicht alleine und beraten Sie natürlich gern ausführlich, unabhängig und fair.
Damit Sie sich jedoch zunächst einen Überblick über die Kleinwindkraft verschaffen können, haben wir die häufigsten Fragen und deren Antworten für Sie in einem Überblick zusammengestellt.
Die häufigsten Fragen und deren Antworten:
1.) Welche verschiedenen
Nutzungsmöglichkeiten einer KWAnlage gibt es?
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Eigenverbrauch mit paralleler Netzeinspeisung
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Spezifische mechanische Nutzung, beispielsweise
Pumpenantrieb
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Wärmeerzeugung mit integrierter Wärmepumpe
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Wärmeerzeugung mit Heizpatrone
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Eigenverbrauch mit kombinierter Batterieladung
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Netzparallelbetrieb
2) Was
sind die Maßgaben für die Errichtung einer
Kleinwindkraftanlage auf dem eigenen Grundstück?
Wichtig für die Errichtung einer KWA im eigenen Garten sind
die Mindestabstände für den Schall-/Schattenwurf. Jedes
Bundesland handhabt zudem die spezifischen
Genehmigungsbedingungen anders. So sind beispielsweise
Anlagen bis 10 Metern in einigen Bundesländer
genehmigungsfreigestellt. Häufig sind zudem
Landwirtschaftsbetriebe genehmigungspriviligiert.
Sprechen Sie uns an - wir haben bisher noch immer mit Erfolg für eine Genehmigung gekämpft.
3.)
Was kostet eine Kleinwindkraftanlage ungefähr?
Dies ist schwierig genau zu
beziffern, da das Spektrum der von uns angebotenen Anlagen
groß ist. Zu den Kosten der reinen Anlage kommen immer noch
die Beträge für den Mast und die Steuerungsgeräte,
Betonfundament, Aufstellung und Verkabelung hinzu. Wir
erstellen aber bei jedem Kundenauftrag ein sachkundiges und
fundiertes Wirtschaftlichkeitsgutachten, aus dem hervorgeht,
ob und wie schnell sich eine Anlage mutmaßlich refinanziert.
In der Regel ist dies bei einem guten Standort in einem
Zeirahmen von zehn Jahren oder weniger zu erwarten.
4.) Wie
laut ist eine Anlage?
Das kommt sehr auf den Anlagentyp an. Grob gesprochen gehen von einer Kleinwindkraftanlage kaum hörbare Emissionen aus. In einer Entfernung von 30 m sollten micht mehr als 25dB ankommen. Zum Vegleich: eine moderne Geschirrspülmaschine verursacht einen Geräuschpegel von ca. 45dB. Vertikale Anlagen kommen zudem nahezu ohne Schallemissionen aus.
5.)
Gibt es Förderprogramme für Kleinwindkraftanlagen?
Ja die
gibt es. Das KfW-Programm „Erneuerbare Energien“ umfasst
u.a. die Förderung von Kleinwindanlagen. Die staatseigene
Bank unterstützt die Investition in eine Anlage mit
günstigen Förderzinssätzen und langfristiger Finanzierung.
Gleiches gilt für ein Programm der Landwirtschaftlichen
Rentenbank und einige andere bundesländerspezifische
Programme.
6.)
Ist eine Baugenehmigung notwendig?
Ja, es
ist ein normales Baugenehmigungsverfahren für die Errichtung
einer Kleinwindkraftanlage notwendig. Für den Erhalt der
Baugenehmigung lässt sich, je nach Projekt, ein Zeitraum von
3 bis 7 Monaten ab Antragsstellung kalkulieren.
7.) Was muss gewartet werden und wie häufig?
Da in
der Anlage mehrere Lager und bewegliche Teile verbaut
werden, müssen diese gewartet werden. Je nach Bauart
müssen beispielsweise die Lager der Welle oder das Turmlager
nachgefettet werden. Außerdem sollte man alle
Schraubverbindungennachziehen und ggf. das Getriebeöl
wechseln. Die Wartungsintervalle sind jedoch vergleichsweise
lang und können nach der Erstwartung durch den Kunden u.U.
selbst übernommen werden.
8.)
Was passiert mit dem nicht von mir genutzten Strom?
Ein Überschuss, der nicht im Hausnetz verbraucht oder gespeichert werden kann, wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist oder abgeleitet. Die Einspeisung wird momentan mit rund 9 ct/kWh vergütet.