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Crashkurs Kleinwindenergie

 

Wer sich zum ersten mal mit der kleinen Windkraft beschäftigt, wird unweigerlich von Informationen überrollt werden. Und nicht jede dieser Informationen ist gleich wertvoll, ja es kursieren seit Jahren auch vollkommen absurde Aussagen und Halbwahrheiten über Potentiale und Risiken.

Ein Teil der Marktteilnehmer hat hier mit überzogenen Leistungsversprechen einiges beigetragen, potentielle Kunden zu verwirren. Und wie in jedem Segment gibt es auch in der Kleinwindbranche einige schwarze Schafe. Wir lassen Sie nicht alleine und beraten Sie natürlich gern ausführlich, unabhängig und fair.

 

 

Damit Sie sich jedoch zunächst einen Überblick über die Kleinwindkraft verschaffen können, haben wir die häufigsten Fragen und deren Antworten für Sie in einem Überblick zusammengestellt.

 


 

 

Die häufigsten Fragen und deren Antworten: 

 

1.) Welche verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten einer KWAnlage gibt es?
   

    -  Eigenverbrauch mit paralleler Netzeinspeisung
    -  Spezifische mechanische Nutzung, beispielsweise Pumpenantrieb
    -  Wärmeerzeugung mit integrierter Wärmepumpe
    -  Wärmeerzeugung mit Heizpatrone
    -  Eigenverbrauch mit kombinierter Batterieladung
    -  Netzparallelbetrieb

 


2) Was sind die Maßgaben für die Errichtung einer Kleinwindkraftanlage auf dem eigenen Grundstück?


Wichtig für die Errichtung einer KWA im eigenen Garten sind die Mindestabstände für den Schall-/Schattenwurf. Jedes Bundesland handhabt zudem die spezifischen Genehmigungsbedingungen anders. So sind beispielsweise Anlagen bis 10 Metern in einigen Bundesländer genehmigungsfreigestellt. Häufig sind zudem Landwirtschaftsbetriebe genehmigungspriviligiert.

 

Sprechen Sie uns an - wir haben bisher noch immer mit Erfolg für eine Genehmigung gekämpft.

 


3.) Was kostet eine Kleinwindkraftanlage ungefähr?


Dies ist schwierig genau zu beziffern, da das Spektrum der von uns angebotenen Anlagen groß ist. Zu den Kosten der reinen Anlage kommen immer noch die Beträge für den Mast und die Steuerungsgeräte, Betonfundament, Aufstellung und Verkabelung hinzu. Wir erstellen aber bei jedem Kundenauftrag ein sachkundiges und fundiertes Wirtschaftlichkeitsgutachten, aus dem hervorgeht, ob und wie schnell sich eine Anlage mutmaßlich refinanziert. In der Regel ist dies bei einem guten Standort in einem Zeirahmen von zehn Jahren oder weniger zu erwarten.

4.) Wie laut ist eine Anlage?

 

Das kommt sehr auf den Anlagentyp an. Grob gesprochen gehen von einer Kleinwindkraftanlage kaum hörbare Emissionen aus. In einer Entfernung von 30 m sollten micht mehr als 25dB ankommen. Zum Vegleich: eine moderne Geschirrspülmaschine verursacht einen Geräuschpegel von ca. 45dB. Vertikale Anlagen kommen zudem nahezu ohne Schallemissionen aus.


5.) Gibt es Förderprogramme für Kleinwindkraftanlagen?


Ja die gibt es. Das KfW-Programm „Erneuerbare Energien“ umfasst u.a. die Förderung von Kleinwindanlagen. Die staatseigene Bank unterstützt die Investition in eine Anlage mit günstigen Förderzinssätzen und langfristiger Finanzierung. Gleiches gilt für ein Programm der Landwirtschaftlichen Rentenbank und einige andere bundesländerspezifische Programme.

 6.) Ist eine Baugenehmigung notwendig?


Ja, es ist ein normales Baugenehmigungsverfahren für die Errichtung einer Kleinwindkraftanlage notwendig. Für den Erhalt der Baugenehmigung lässt sich, je nach Projekt, ein Zeitraum von 3 bis 7 Monaten ab Antragsstellung kalkulieren.

 

7.) Was muss gewartet werden und wie häufig?


Da in der Anlage mehrere Lager und bewegliche Teile verbaut werden, müssen diese  gewartet werden. Je nach Bauart müssen beispielsweise die Lager der Welle oder das Turmlager  nachgefettet werden. Außerdem sollte man alle Schraubverbindungennachziehen und ggf. das Getriebeöl wechseln. Die Wartungsintervalle sind jedoch vergleichsweise lang und können nach der Erstwartung durch den Kunden u.U. selbst übernommen werden.

 

8.) Was passiert mit dem nicht von mir genutzten Strom?

 

Ein Überschuss, der nicht im Hausnetz verbraucht oder gespeichert werden kann, wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist oder abgeleitet. Die Einspeisung wird momentan mit rund 9 ct/kWh vergütet.